Jedes Jahr im Winter stellt sich für Hauseigentümer und Hausverwaltungen in Würzburg dieselbe Frage: Wer ist verantwortlich, wenn jemand auf einem vereisten Gehweg stürzt? Die Antwort liegt in der Winterdienstpflicht – und die ist in Bayern klarer geregelt, als viele denken.
Wer ist in Bayern für den Winterdienst verantwortlich?
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer oder Besitzer des angrenzenden Grundstücks. Das bedeutet: Als Hauseigentümer in Würzburg sind Sie verpflichtet, den angrenzenden Gehweg bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen.
Diese Pflicht kann auf Mieter oder einen Dienstleister wie Dreve Haus- & Gartenservice übertragen werden – aber nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und der Beauftragte die Pflicht tatsächlich erfüllt.
Von wann bis wann gilt die Räumpflicht in Würzburg?
Die genauen Zeiten sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Würzburg geregelt. Typisch für bayerische Gemeinden:
- Werktags: 7:00 bis 20:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags: 8:00 bis 20:00 Uhr
- Bei Schneefall innerhalb dieser Zeiten: Räumung so schnell wie möglich
- Nachts gefallener Schnee: Muss bis 7:00 Uhr morgens beseitigt sein
Was gilt als ausreichend geräumt?
Der Gehweg muss in einer Breite von mindestens 1,00 bis 1,50 Metern begehbar sein. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden. Bei Glätte muss gestreut werden – bevorzugt mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt. Auftausalz ist in vielen Gemeinden verboten oder eingeschränkt.
Was passiert, wenn man nicht räumt?
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt und jemand stürzt, haftet für den entstandenen Schaden. Das kann umfassen:
- Schmerzengeld und Schadensersatz
- Kosten für Heilbehandlungen
- Verdienstausfall des Geschädigten
- Bußgelder der Gemeinde
Die Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind – und das müssen Sie im Zweifelsfall beweisen. Ohne Dokumentation ist das kaum möglich.
Wie sichern Sie sich rechtlich ab?
Die sicherste Lösung: Sie übertragen den Winterdienst an einen professionellen Dienstleister mit lückenloser Einsatzdokumentation. Dreve Haus- & Gartenservice dokumentiert jeden Winterdiensteinsatz in Würzburg – Datum, Uhrzeit, Maßnahmen. Diese Dokumentation ist Ihr rechtlicher Schutz im Schadensfall.
Wir übernehmen Ihre Räum- und Streupflicht in Würzburg, Höchberg, Veitshöchheim und Umgebung – mit lückenloser Einsatzdokumentation für Ihre Haftungssicherheit.
Häufige Fragen zur Winterdienstpflicht
Kann ich die Räumpflicht auf meinen Mieter übertragen?
Ja, durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Allerdings bleiben Sie als Eigentümer in der Kontrollpflicht – Sie müssen sicherstellen, dass der Mieter die Pflicht tatsächlich erfüllt.
Reicht es, Sand zu streuen?
Sand und Splitt sind in den meisten Gemeinden Bayerns die bevorzugten Streumittel. Auftausalz ist in vielen Bereichen eingeschränkt oder verboten. Professionelle Dienstleister verwenden die jeweils zulässigen Mittel.
Was kostet Winterdienst in Würzburg?
Winterdienst in Würzburg wird oft als Saisonpauschale angeboten. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten bei etwa 150–250 Euro pro Saison. Mehr zu den Kosten hier.